Verfahren gegen Lina E. und andere


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Am 31. Mai 2023 verurteilte das OLG Dresden im sog. Antifa-Ost-Verfahren Lina E. und 3 weitere Antifaschist*innen zu mehrjährigen Haftstrafen. Sie sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB in Sachsen und Thüringen Rechtsradikale angegriffen und verletzt haben. In der Veranstaltung sollen die öffentliche Vorverurteilung und die Einseitigkeit der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der gerichtlichen Beweisführung erörtert werden. Es wird dargelegt werden, dass der Prozess mit seiner Inszenierung als eine Art von „Terrorismus-Verfahren“ als Beispiel für politische Justiz zu werten ist. Dabei wird insbesondere auch die Funktion und Problematik des § 129 StGB als zentrale Norm innerhalb des politischen Strafrechts beschrieben werden.

Gegeben Von Ulrich von Klinggräff, Strafverteidiger im Antifa-Ost Verfahren